Logopädische Praxisgemeinschaft

Startseite
Die Praxis
Das Team
Therapie
Wichtig!
Wissenswert
Links

Kontakt

  Was Sie beachten sollten!


Wenn Sie eine logopädische Untersuchung oder Therapie benötigen, suchen Sie bitte zunächst Ihren Arzt auf. Jeder Arzt mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Sprach-, Sprech- und Stimm- und Schluckstörungen (HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Internist, Hausarzt etc.) darf logopädische Therapie verordnen.

  o   Lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen

  o   Mit der Verordnung können Sie sich oder Ihren Angehörigen in unserer Praxis anmelden

  o   Die Verordnung bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit

  o   Erwachsenen haben bei jeder Verordnung eine „Praxisgebühr“ (wird an die Krankenkasse abgeführt) und pro Therapie-Einheit einen Eigenanteil von augenblicklich 10% zu leisten. Bezahlt wird direkt in der Praxis.