
Wenn Sie eine logopädische Untersuchung oder Therapie benötigen, suchen Sie bitte zunächst Ihren Arzt auf. Jeder Arzt mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Sprach-, Sprech- und Stimm- und Schluckstörungen (HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Internist, Hausarzt etc.) darf logopädische Therapie verordnen.
|
Lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen |
|
Mit der Verordnung können Sie sich oder Ihren Angehörigen in unserer Praxis anmelden |
|
Die Verordnung bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit |
|
Erwachsenen haben bei jeder Verordnung eine „Praxisgebühr“ (wird an die Krankenkasse abgeführt) und pro Therapie-Einheit einen Eigenanteil von augenblicklich 10% zu leisten. Bezahlt wird direkt in der Praxis. |
|