Logopädische Praxisgemeinschaft

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In enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden bzw. verordnenden Arzt arbeiten Logopä-dInnen selbständig und eigenverantwortlich.

Am Beginn jeder Therapie steht die Erhebung der spezifischen Vorgeschichte (Anamnese) und die Befunderhebung des Patienten. Aus verschiedenen therapeutischen Konzepten wählen LogopädInnen das für den jeweiligen Krankheitsfall und die Persönlichkeit des Patienten geeignete Verfahren aus und führen unter Beobachtung und Berücksichtigung der auftretenden Veränderungen die Behandlung mit dem Patienten durch. Ein patientenorien-tierter störungsspezifischer Therapieplan wird mit dem Patienten und dessen Angehörigen abgesprochen. Um die Kommunikationsfähigkeit und die sozialen Möglichkeiten zu verbes-sern, wird die psycho-soziale Situation in die Therapie miteinbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil der Therapie ist darum die Beratung der Angehörigen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Medizinern, Pädagogen, Psychologen, Ergotherapeuten und anderen in der Rehabilitation tätigen Berufsgruppen.

Die Verordnung logopädischer Leistungen erfolgt durch Ärzte, die über besondere Kenntnis-se auf dem Gebiet der Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie verfügen.

Grundsätzlich kann jedoch jeder Arzt die Therapien verordnen. Sind differentialdiagnostische Untersuchungen notwendig, sind diese in Kooperation mit anderen medizinischen Fachrichtungen zu erbringen.

Je nach Störungsbild liegt die Therapiedauer zwischen 30 und 60 Minuten und kann ein- bis fünfmal wöchentlich durchgeführt werden. Die Einzeltherapie steht im Vordergrund der logopädischen Intervention. Aber auch Gruppentherapien haben in der Logopädie ihren Stellenwert. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach Art und Ausmaß des Störungs-bildes und kann sich von wenigen Sitzungen bis über mehrere Jahre erstrecken.